PUNKTO IST FÜR DICH DA.
punkto begleitet dich von Geburt an durch die Kindheit, Jugend bis ins Erwachsenenleben und hin zur eigenen Elternschaft.
Familienbegleitung ist ein professionelles, zeitlich begrenztes, zielorientiertes Unterstützungsangebot für Familien und Jugendliche. Sie erfolgt meist in hoch belasteten Lebenssituationen bei der Familie zu Hause. Eine wertschätzende Haltung und der Blick auf vorhandene Ressourcen eröffnen neue Perspektiven. Ziel ist es, die Kompetenzen der Familie zu stärken und zu erweitern. Damit ist eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet.
Die Familienbegleitung können behördlich verordnet, jedoch auch freiwillig in Anspruch genommen werden.
punkto unterstützt die Familie und ihre Kinder/Jugendlichen, wenn...
Sozialpädagogische Familienbegleitung
Das Angebot richtet sich an Familien, in denen die Erziehungsverantwortlichen aus verschiedenen Gründen ihren Erziehungsauftrag nicht genügend erfüllen können, sich Eltern latent überfordert fühlen und Kinder und Jugendliche unter den entsprechenden Auswirkung leiden. Die Begleitung setzt dort an, wo die ambulante Beratung an Grenzen stösst. Ziel der Familienbegleitung ist die altersgerechte Erfüllung der kindlichen Grundbedürfnisse durch die Eltern.
Sozialpädagogische Jugendbegleitung
Das Angebot richtet sich an Jugendliche zwischen zwölf und achtzehn Jahren bzw. bis Ausbildungsende, die aus verschiedenen Gründen eine persönliche Begleitung in ihrer aktuellen Lebenslage benötigen. Die Jugendlichen werden darin unterstützt, ihren Alltag mit seinen Anforderungen gelingend zu bewältigen. Sie werden darin gestärkt, ihre altersgemässen Aufgaben im Hinblick auf eine positive Lebensgestaltung und ihre persönlich Perspektive zu erfüllen. Jugendbegleiter*innen können nach Bedarf vermittelnde und übersetzende, bei elterlichen Defiziten auch kompensatorische Funktionen übernehmen. Die Begleitung findet im Lebens- und Sozialraum des Jugendlichen statt. Das familiäre Umfeld der Jugendlichen wird nach Bedarf mit einbezogen. Je nach Ausgangslage und Auftrag sind Jugendbegleiter*innen Ansprechpersonen für das familiäre und erweiterte soziale Umfeld der Jugendlichen.
Begleitung von Rückplatzierungen
Das Angebot richtet sich an Familien, in welchen Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Gründen über eine gewisse Zeit ausserhalb ihrer Familie in Kliniken, Heimen oder Pflegefamilien platziert waren und eine Rückplatzierung in die Herkunftsfamilie beschlossen wird. Voraussetzung ist die grundsätzliche Erziehungsfähigkeit der Eltern. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche wieder bei ihren Eltern aufwachsen können. Die Eltern werden dabei unterstützt, das eigene erzieherische Handeln zu erweitern und adäquat auf Bedürfnisse und Verhalten ihrer Kinder zu reagieren. Die Familienhierarchie wird gestützt, die Rollen und Aufgaben in der Familie geklärt und Geschwisterrollen neu definiert.
Individuelle Besuchsrechtsbegleitung
Ziel der individuellen Besuchsrechtsbegleitung ist die kindesgerechte Umsetzung von Besuchsvereinbarungen zwischen getrennt lebenden Eltern. Sie wird in der Regel von der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) angeordnet, wenn die Eltern aufgrund hoher Konflikte nicht in der Lage sind, das Besuchsrecht des Kindes beim aufwärts lebenden Elternteil gelingend zu gestalten. Weiter kann der Beziehungsaufbau zwischen Kind und dem auswärts lebenden Elternteil ein zentraler Punkt sein. Die Begleitperson ist während des ganzen Besuches inklusive den Übergaben des Kindes von einem zum anderen Elternteil präsent.
Kontakt Patricia Stadelmann, Tel 041 767 75 30, E-Mail
Bei der Abklärung geht es um das Erfassen, Verstehen und Beurteilen einer problematischen wahrgenommen Situation. Aufgrund dieser können adäquate und begründete Entscheide zur Unterstützung getroffen werden. Oftmals steht vor der Abklärung nur fest, dass «es etwas braucht», weil etwas «fehlt» oder «nicht stimmt». Die erhebliche Gefährdung des Kindes kann nicht aufgrund eines abschliessenden Kriterienkatalogs beurteilt werden. Es gilt das Zusammenspiel von Ressourcen des Familiensystems, Resilienz der Kinder, Kooperationswille der Eltern sowie Veränderungspotenzial der Eltern mit zu beachten und zu beurteilen. Am Ende einer Abklärung sollen begründete und belastbare Aussagen darüber vorliegen, ob das Wohl eines Kindes gewährleistet ist und wie bestehende Gefährdungen des Kindeswohls abgewendet werden können.