Kantonale Kindesschutzgruppe (KSG)

Das Angebot richtet sich an alle Fach- und Lehrpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Kantonale Kindesschutzgruppe (KSG)

Wenn Kinder vernachlässigt oder von physischer, psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind, ist umsichtiges und professionelles Handeln gefragt. Risikofaktoren wie häusliche Gewalt und Suchtproblematiken im familiären Umfeld sowie (Cyber-) Mobbing können die psychosoziale Entwicklung und Gesundheit des Kindes nachhaltig beeinträchtigen.

Unsere unentgeltliche Fachberatung im Kontext des Kindesschutzes unterstützt Sie bei Unsicherheiten und Einschätzungsfragen und gibt Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Denn ein wirkungsvoller Kindes- und Jugendschutz verlangt von beteiligten Fachpersonen ein koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen. Die Fallbesprechnungen finden in einer interdisziplinär zusammengesetzten Kindesschutzgruppe (KSG) statt.

 

punkto ist für Sie da und unterstützt Sie durch telefonische oder persönliche Fachberatung.

Flyer Kindesschutzgruppe Zug -> (31.05_Flyer_KSG.pdf)

In Ihrer pädagogischen oder psychologischen Tätigkeit haben Sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die vernachlässigt werden und von physischer, psychischer, vielleicht auch sexueller Gewalt betroffen sind. Aber auch Partnerschaftsgewalt und Mobbing können die Integrität und die psychosoziale Entwicklung von Kindern beeinträchtigen. Sie machen sich Sorgen um ein Kind und sind unsicher, wie Sie mit der Situation umgehen sollen, ob zum Beispiel eine Gefährdungsmeldung gemacht werden muss. Für eine telefonische Fachberatung erreichen Sie uns unter: 041 767 75 00. In besonders komplexen Situationen ziehen wir die Kindesschutzgruppe (KSG) zu rate.

Die KSG besteht aus einem Pool von spezialisierten und praxisnahen Fachleuten aus den Bereichen Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Opferberatung, Schulwesen/Schulpsychologie, Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Kleinkindbereich, Heilpädagogik und Rechtspflege. Das Ziel der KSG ist es, andere Fachleute zu ermutigen und zu unterstützen, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden, Misshandlungen zu stoppen und sekundäre Traumatisierungen zu verhindern.

  • Die KSG interveniert nicht
  •  Die KSG hat beratende Funktion
  • Die Mitglieder der KSG stehen unter Schweigepflicht (vorbehältlich Meldepflicht gemäss Art. 44 EG ZGB)
  • Die Beratung der KSG ist kostenlos
  • Die KSG steht im Kanton Zug arbeitenden Fachkräften offen

Die KSG hilft Ihnen bei der Einschätzung der Situation und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Als interdisziplinär zusammengesetzte Fachgruppe berät Sie die KSG beim Einbezug von Behörden und bei der Zusammenarbeit im Helfersystem. Gerade in komplexen Fällen braucht ein wirkungsvoller Kindesschutz ein koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen. Die KSG unterstütz Sie darin. Bei der telefonischen Fachberatung wie auch durch die Fachpersonen der KSG werden Sie vertraulich und anonym beraten. Die Namen der Betroffenen müssen von Ihnen nicht bekanntgegeben werden.

Die KSG leistet einen wichtigen Beitrag, wenn es darum geht, Gefährdungen zu erkennen und Kinder vor Vernachlässigung, physischer, psychischer, sexueller und häuslicher Gewalt zu schützen und damit ihre Rechte zu stärken.