punkto Abklärungen

Die Abklärung von punkto ist ein spezifisches Fachangebot für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Beistandspersonen und Sozialdienste. Sie dient der klaren Standortbestimmung in komplexen Familiendynamiken und liefert eine fundierte Entscheidungsgrundlage für künftige Massnahmen.
Bei der Abklärung geht es um das Erfassen, Verstehen und Einordnen einer als belastend oder problematisch wahrgenommenen Familiensituation. Oft steht zu Beginn nur fest, dass Handlungsbedarf besteht, weil das Familiensystem an seine Grenzen stösst. Eine Gefährdung des Kindeswohls lässt sich dabei nicht über starre Kriterienkataloge beurteilen. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus den Ressourcen des Familiensystems, der Resilienz der Kinder, der Kooperationsbereitschaft sowie dem konkreten Veränderungspotenzial der Eltern.
Am Ende der Abklärung wird in einem Bericht aufgezeigt, ob das Wohl des Kindes gewährleistet ist und wie allfällige Gefährdungen nachhaltig abgewendet werden können.
Ziele und Fokus der Abklärung:
- Ressourcen und Belastungen erfassen:
Ganzheitliche Einschätzung der Erziehungskompetenzen, der familiären Interaktion sowie des Entwicklungs- und Schutzbedarfs der Kinder. - Einschätzung des Veränderungswillens:
Klärung, wie weit die Eltern bereit und in der Lage sind, notwendige Veränderungen im Alltag umzusetzen. - Handlungsempfehlungen:
Erstellen eines schriftlichen Berichts mit klaren Empfehlungen für behördliche oder freiwillige Folgemassnahmen.
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich ausschliesslich an behördliche Zuweisende (KESB, Beistandspersonen, Sozialdienste) zur Auftragserteilung. Voraussetzung ist eine Mitwirkungsbereitschaft der Eltern.
Die Abklärung erstreckt sich in der Regel über drei Monate und verläuft in klaren Phasen von der gemeinsamen Auftragsklärung mit der Behörde über die Durchführung bis hin zur Auswertung. Aus Qualitätsgründen wird stets im Tandem (zwei Fachpersonen) gearbeitet, um über gezielte Beobachtungen vor Ort sowie Einzel- und Familiengespräche ein vollständiges Bild zu gewinnen. Zum Abschluss erfolgt ein Bericht mit klaren Handlungsempfehlungen sowie ein gemeinsames Auswertungsgespräch mit der zuweisenden Stelle und der Familie.
Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über behördliche Zuweisende (KESB, Beistandspersonen, Sozialdienste).
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die zuständigen Gemeinden. Durch die zuweisende Stelle wird bei der Wohngemeinde ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Je nach Einkommen kann durch die Gemeinde ein Elternbeitrag erhoben werden. Im Anschluss einer Anfrage wird eine individuelle Offerte erstellt.


