Jugendbegleitung

Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Jugendbegleitung

Die Jugendbegleitung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer persönlichen Entwicklung, in Schule und Beruf oder bei der Bewältigung ihres Alltags Begleitung benötigen.

Die Begleitung findet im direkten Lebensumfeld der Jugendlichen statt – zu Hause, in ihrer eigenen Wohnung oder an neutralen Treffpunkten. Wir begegnen den Jugendlichen auf Augenhöhe, nehmen ihre Themen ernst und unterstützen sie auf ihrem Weg in ein eigenverantwortliches Leben.

 

Ziele der Jugendbegleitung:

  • Selbstständigkeit und Eigenverantwortung:
    Begleitung beim Erreichen persönlicher Ziele sowie bei der Alltags- und Haushaltsführung.
  • Ausbildung und Beruf:
    Unterstützung bei der beruflichen Integration, Lehrstellensuche oder Stabilisierung in Schule/Lehre.
  • Umgang mit Herausforderungen:
    Erarbeiten von Strategien bei Krisen, Konflikten im Elternhaus, Sucht- oder Ablösungsthemen.
  • Careleaver-Begleitung:
    Verlässliche Begleitung von jungen Erwachsenen beim Übergang aus einer Institution oder Pflegefamilie in den eigenen Wohnraum.

 

An wen richtet sich das Angebot?

  • Jugendliche ab 12 Jahren sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre und deren Eltern/Erziehungsberechtigte, die sich auf freiwilliger Basis Begleitung und Unterstützung wünschen.
  • Fachstellen und Behörden, die ein indiziertes Angebot zur Aufarbeitung von Entwicklungsschritten und Unterstützung der Selbstständigkeit suchen. Zuweisung möglich durch:
    • KESB und Gerichte
    • Beistandspersonen und Jugendanwaltschaft
    • Kommunale und kantonale Sozialdienste
    • Fachstellen für Familienberatung und Jugendhilfe

Die Begleitung erstreckt sich in der Regel über 6 bis 24 Monate und gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, Probephase, Veränderungsphase und Abschlussphase. In regelmässigen Treffen - je nach Vereinbarung - werden konkrete Themen bearbeitet. Der Schwerpunkt der Jugendbegleitung liegt in der Förderung der Selbständigkeit im Hinblick auf die Volljährigkeit.

Anmeldungen können durch Fachstellen als zuweisende Stelle oder direkt durch betroffene Familien erfolgen.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die zuständigen Gemeinden. Durch die zuweisende Stelle wird bei der Wohngemeinde ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Je nach Einkommen kann durch die Gemeinde ein Elternbeitrag erhoben werden. Es werden auch Anfragen direkt über die Familien angenommen, welche die Kosten selbst übernehmen. Im Anschluss einer Anfrage wird eine individuelle Offerte erstellt.

Jenna Ras
Bereichsleiterin Familienbegleitung und Kinder- Jugend- und Elternberatung
Maria Brokopp
Fachperson Familienbegleitung