Begleitung von Rückplatzierungen

Die Rückkehr eines Kindes oder Jugendlichen aus einer ausserfamiliären Unterbringung (Heim, Pflegefamilie, Kliniken) in die Herkunftsfamilie ist ein sensibler und anspruchsvoller Übergang. Die Familienbegleitung gestaltet diesen Prozess engmaschig und strukturiert, um eine nachhaltige Rückkehr zu sichern.
Ziele der Rückplatzierungsbegleitung:
- Nachhaltige Reintegration:
Ein krisenfreies Einleben des Kindes oder Jugendlichen im Familiensystem sowie ein frühzeitiges Erkennen und Entschärfen von Überlastungsfaktoren zur Vermeidung von Re-Platzierungen. - Rollenklärung und Familienstruktur:
Stärkung der elterlichen Präsenz, Klärung der Aufgaben und Aufbrechen verfestigter Dynamiken (auch unter Geschwistern). - Alltags- und Erziehungskompetenz:
Aufbau verlässlicher Tagesstrukturen, Regeln und Grenzen sowie Unterstützung bei Schnittstellen (z. B. Schule oder Ausbildung).
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich ausschliesslich an behördliche Zuweisende (KESB, Beistandspersonen, Sozialdienste), die eine aufsuchende Begleitung bei einer anstehenden Rückplatzierung beauftragen möchten. Voraussetzung für die Begleitung sind die Obhut bei den Eltern, die grundsätzliche Erziehungsfähigkeit sowie die Bereitschaft aller Beteiligten zur aktiven Mitwirkung.
Die Begleitung einer Rückplatzierung gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, eine intensive Alltagsbegleitung sowie eine abschliessende Stabilisierungsphase. Nach Möglichkeit wird bereits vor dem Austritt eine Arbeitsbeziehung aufgebaut und der Übergang eng mit der bisherigen Institution abgestimmt. Nach der Rückkehr wird die Familie durch eine hohe Präsenz vor Ort und mehrere Hausbesuche pro Woche begleitet. Mit zunehmender Stabilität wird die Begleitung schrittweise reduziert, um die Eigenverantwortung zu festigen. Den Abschluss bilden eine gemeinsame Auswertung, Empfehlungen sowie ein Schlussbericht.
Die Anmeldung kann ausschliesslich über behördliche Zuweisende (KESB, Beistandspersonen, Sozialdienste) erfolgen.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die zuständigen Gemeinden. Durch die zuweisende Stelle wird bei der Wohngemeinde ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Je nach Einkommen kann durch die Gemeinde ein Elternbeitrag erhoben werden. Im Anschluss einer Anfrage wird eine individuelle Offerte erstellt.



