Individuelle Besuchsrechtsbegleitung

Die Individuelle Besuchsrechtsbegleitung von punkto richtet sich an Familien, die eine flexible und persönlich abgestimmte Unterstützung bei den Besuchskontakten benötigen. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn die festen Zeiten oder Räumlichkeiten der klassischen Besuchstage (BBT) noch nicht ausreichen, ein zusätzlicher Erziehungsauftrag vorliegt oder die Treffen im öffentlichen oder privaten Rahmen begleitet werden sollen.
Ziele des Angebots:
- Beziehungen aufbauen und stärken:
Aufbau und Festigung tragfähiger Kontakte auch in komplexen oder konfliktbelasteten Familiendynamiken. - Elternkompetenzen fördern:
Gezielte Vor- und Nachbereitung der Treffen zur Stärkung der elterlichen Wahrnehmung und Reflexion. - Entlastung und Entwicklung:
Entlastung des Kindes von elterlichen Spannungen und stufenweise Erweiterung des Besuchsrahmens – hin zu unbegleiteten Kontakten oder zum Wechsel in die Begleiteten Besuchstage (BBT).
An wen richtet sich das Angebot?
- Kinder und Eltern, die für die Kontaktausübung oder die Übergabe einen individuellen Rahmen und zusätzliche Begleitung benötigen.
- Fachstellen und Behörden, die eine massgeschneiderte, intensiv betreute Besuchsrechtsbegleitung beauftragen möchten. Zuweisung möglich durch:
- KESB und Gerichte
- Beistandspersonen und Jugendanwaltschaft
- Kommunale und kantonale Sozialdienste
- Fachstellen für Familienberatung und Jugendhilfe
Die individuelle Besuchsrechtsbegleitung verläuft in klaren Phasen von der Auftragsklärung über die flexible Durchführung bis hin zum Abschluss. Die Begleitungen finden nach Vereinbarung in den Räumlichkeiten von punkto, im familiären Umfeld oder im öffentlichen Raum statt. Je nach Vereinbarung finden verbindliche Vorgespräche und Nachbesprechungen mit den Eltern statt, um Erziehungsfragen, Verhaltensweisen und die Eindrücke aus den Kontakten zu besprechen. Ziel ist die schrittweise Hinführung zu unbegleiteten Besuchskontakten oder der Übergang in das Gruppenangebot der Begleiteten Besuchstage (BBT).
Die Anmeldung erfolgt über eine zuständige Fachstelle, welche eine individuelle Besuchsrechtsbegleitung veranlasst. Auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme durch die Eltern muss die Massnahme durch eine Fachstelle indiziert und begleitet werden.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die zuständigen Gemeinden, welche durch die zuweisende Stelle beantragt wird. Je nach Einkommen kann durch die Gemeinde ein Elternbeitrag erhoben werden. Im Anschluss einer Anfrage wird eine individuelle Offerte erstellt.


